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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Wegen Kryptosporidiose: 264 Besucher auf Bauernhof in GB erkrankt: Landwirtin zu Geldstrafe verurteilt
Nach einem Besuch auf einem Bauernhof in GB sind 264 Erwachsene und Kinder an Kryptosporidiose erkrankt. Nun wurde der landwirtschaftliche Betrieb zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Bauernhof in England wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Nach einem Besuch dort waren 264 Besucher teils schwer erkrankt.
Der landwirtschaftliche Betrieb liegt auf der Isle of Wight vor der Südküste Großbritanniens und wird gerne von Familien besucht. Im April und Mai 2023 aber kam es dort zu einem heftigen Krankheitsausbruch. Erwachsene und Kinder berichteten von „den schlimmsten Durchfällen und Erbrechen, die sie je erlebt hatten“, meldet das Fachmagazin FarmingUk.
Auf der Hazelgrove Farm in Ryde konnten Besucher die Tiere, vor allem Lämmer und Zicklein, gegen Bezahlung mit der Flasche füttern. Das aber habe nun eine Welle von Erkrankungen ausgelöst. Mehr als 30 % der Teilnehmer hätten nach dem Ausflug Kryptosporidiose bekommen. Über die Hälfte davon Kinder. Einige mussten sogar stationär ins Krankenhaus aufgenommen werden und hatten bis ins Jahr 2024 Probleme mit Durchfall, wie es in der Anklage weiter heißt.
Bei Kryptosporidiose handelt es sich um eine hochansteckende Krankheit. Verursacht wird sie durch den Parasiten Cryptosporidium, erklärt das Fachmagazin.
Die Besucher seien nicht klar über das Risiko einer Zoonose informiert worden. Man habe beobachtet, wie Kinder Ziegen und Lämmer küssten, die „sichtbar mit Fäkalien kontaminiert“ waren, zitiert das Fachmagazin aus der Urteilsbegründung.
Zoonosen seien vor allem für Kinder und Menschen mit geschwächtem Immunsystem besonders gefährlich. Landwirte müssten die Gesundheitsrisiken, die mit dem Kontakt zu Tieren verbundenen sind, ernst nehmen. Sichere Praktiken könnten das Risiko erheblich verringern und dennoch angenehme und lehrreiche Erfahrungen ermöglichen, wie es weiter heißt… .
Verringerung des Einsatzes chemischer Pestizide
„Die Reduktion der Risiken und des Einsatzes von Pestiziden - Ziele und Initiativen der Bundesregierung zu Pflanzenschutzmitteln“ ist das Thema einer Kleinen Anfrage (21/2831) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, wie ihr Ziel für eine Reduktion der Risiken und der Menge der ausgebrachten Pestizide aussieht. Außerdem soll sie angeben, wie sie die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie (Verringerung des Risikos und des Einsatzes chemischer Pestizide um 50 Prozent bis 2030) sowie das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel umsetzt, „den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz“ zu reduzieren. Die Abgeordneten interessiert dabei auch, durch welche Maßnahmen und Gelder die Bundesregierung die laut Koalitionsvertrag geplanten Anreize für den integrierten Pflanzenschutz schaffen will.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Gekaufte Politik: Bundesminister dürfen auch künftig zum Ludwig-Erhard-Gipfel
Der vor Jahren vom heutigen Staatsminister Wolfram Weimer gegründete Ludwig-Erhard-Gipfel ist seit Tagen in den Schlagzeilen. Die Bundesregierung sieht aber keinen Grund, dort nicht mehr hinzufahren.
Die Bundesregierung hat keine Bedenken gegen die Teilnahme von Ministerinnen und Ministern am Ludwig-Erhard-Gipfel der Weimer Media Group, dem früheren Verlag von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos).
Regierungsmitglieder nähmen an vielen Veranstaltungen teil, auch an solchen, die ein kommerzielles Interesse verfolgten, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin. Viele Medienhäuser hielten solche Veranstaltungen ab.
«Das ist den Bundesministern bekannt», sagte Kornelius. «Sie erhalten dafür weder Vorteile noch Honorare noch sonstige Leistungen. Es geht um die Öffentlichkeitsarbeit auch der Bundesregierung. Und insofern gibt es an dieser Praxis momentan keinen Änderungsbedarf. Und es gibt auch keine abweichende Haltung oder keine abweichende Praxis in dem von Ihnen jetzt geschilderten Fall.» Gemeint war der Ludwig-Erhard-Gipfel.
Mehrere Minister eingeladen
Für den Gipfel 2026 werden auf der Webseite der Veranstaltung unter anderem Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU), Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) angekündigt. Bundesminister haben auch in der Vergangenheit an der Veranstaltung teilgenommen.
Der Ludwig-Erhard-Gipfel wird seit 2014 von der Weimer Media Group am Tegernsee organisiert. Gründer sind Weimer und seine Frau Christiane Goetz-Weimer. In den vergangenen Tagen hatte es Wirbel um Berichte gegeben, wonach die Veranstalter Teilnahmepakete für mehrere Zehntausend Euro anbieten und mit möglichem «Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger» werben.
Kulturstaatsminister Weimer hatte deshalb angekündigt, seine Anteile an der Weimer Media Group einem Treuhänder zu übertragen. Funktionen und Stimmrechte im Verlag hatte er nach eigenen Angaben bereits im Frühjahr abgegeben.
AVA-Kommentar: Das ist doch der Gipfel. Und da sind wohl noch "ganz andere Sachen" bei den Weimer's aufgedeckt worden.... .
"Geht`s noch?"
Vogelgrippe breitet sich in Leipzig weiter aus
Im Landkreis Leipzig breitet sich die Geflügelpest bei Wildvögeln weiter aus. Wie der Landkreis Leipzig mitteilte, bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am Dienstag zwei weitere Verdachtsfälle.
Betroffen sind demnach ein Rotmilan, der am Zwenkauer See gefunden wurde, sowie eine Graugans vom Ufer der Talsperre Schömbach. Für drei weitere Vögel aus Borsdorf, Bad Lausick und Frohburg stehen die Ergebnisse des nationalen Referenzlabors noch aus.
Die Funde zeigten eine zunehmende räumliche Ausbreitung des Virus, hieß es. Zwar seien bislang keine gehaltenen Tiere betroffen, dennoch rät der Landkreis Haltern dringend, Geflügel und andere gehaltene Vögel im Stall zu halten oder in abgedeckten, wildvogelsicheren Volieren unterzubringen. Eine verpflichtende Stallhaltung gibt es derzeit nicht. Die bereits geltende Verfügung, Geflügelausstellungen zu untersagen, bleibt bestehen. Eine Entspannung der Lage sei nicht in Sicht.
Bereits Anfang November war am Markkleeberger See erstmals eine mit Vogelgrippe infizierte Graugans im Kreis nachgewiesen worden. Das FLI schätzt das Risiko eines Eintrags in Hausgeflügelbestände weiterhin als hoch ein.
Geflügelhalter sollten laut Veterinäramt besonders auf Hygiene achten, Futter und Wasser vor Wildvögeln schützen und stalleigene Kleidung nutzen. Bei ungewöhnlichen Verlusten in Beständen ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Gefundene tote oder kranke Wasser-, Schreit- oder Greifvögel sollen nicht berührt werden und dem Veterinäramt gemeldet werden.
Regeln für leichtere Wolfs-Abschüsse in Sicht
Zum Schutz von Weidetieren wie Schafen kommen Regeln für einen leichteren Abschuss von Wölfen in Sicht. Das Bundesagrarministerium plant, den Wolf in die gesetzliche Liste der Tiere aufzunehmen, bei denen die Jagd erlaubt ist.
Damit soll eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werden, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Wolf bejagt werden darf, heißt es in einem Referentenentwurf, über den «Tagesspiegel Background» zuerst berichtete. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Konkret soll demnach im Bundesjagdgesetz festgelegt werden, dass die Länderbehörden einen revierübergreifenden «Managementplan» aufstellen können, wenn sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Dann soll die Jagd auf den Wolf «jeweils vom 1. September eines Jahres an bis zum Ablauf des 28. Februar des Folgejahres ausgeübt werden» dürfen. Der Plan soll zugleich darauf ausgerichtet sein, «die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten».
Günstiger Erhaltungszustand
Hintergrund ist eine Verständigung zwischen Agrar- und Umweltministerium, nachdem Union und SPD das Vorgehen im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. In einem Bericht an die EU hatte die Bundesregierung den Erhaltungszustand des Wolfs zuletzt als «günstig» eingestuft. Das galt bisher in der «atlantischen» Region, die den Nordwesten Deutschlands umfasst. Nun gilt es auch in der «kontinentalen» Region, die fast den gesamten Rest der Republik ausmacht. Die EU-Staaten hatten den Schutzstatus des Wolfs im Sommer von «streng geschützt» auf «geschützt» gesenkt und damit die Voraussetzung für Änderungen im Jagdrecht geschaffen.
Tierhölle Spiridon II: Symbol der millionenfachen Tier-Qual durch globale Profitgier
Die Spiridon II, ein 53 Jahre alter, unter billiger Togo-Flagge fahrender Rostkahn, ist zur schwimmenden Hölle für knapp 3.000 uruguayische Rinder geworden – die meisten hochträchtig. Was als routinegewinnträchtiger Lebendexport begann, entpuppt sich als trauriges Lehrstück skrupelloser, global organisierter Profitgier.
Seit über 90 Tagen vegetieren die Tiere in stickigen, ammoniakgeschwängerten Decks, stehen knöcheltief in Kot und Urin, ohne funktionierende Belüftung, ohne Melkmaschinen, ohne ausreichend Trinkwasser. Mindestens 58 Rinder sind bereits verendet, über 140 trächtige Kühe haben ihre Kälber verloren – viele der neugeborenen Tiere einfach verschwunden, vermutlich über Bord gespült oder erstickt. Tierschützer sprechen von einem „schwimmenden Konzentrationslager“.
Hinter dem Drama stehen gewissen- und seelenlose Profiteure des globalistischen Freihandels:
💥Der uruguayische Exportriese Ganosan Livestock kassiert pro Tier mehrere hundert Dollar Gewinn.
💥Der Reeder spart mit einem uralten, nicht mehr EU-zugelassenen Schiff zigtausend Euro an Sicherheits- und Tierschutzstandards.
💥In diesem konkreten Fall wollten türkische Importeure „zwei zum Preis von einem“ – Kuh plus Kalb – und nahmen fehlende Ohrmarken und Papiere billigend in Kauf, türkische Behörden jedoch verweigerten desswegen die Entladung.
Genau diese Kette aus Kostenminimierung und Gewinnmaximierung macht die Spiridon II zum traurigen Normalfall: Jedes Jahr werden weltweit über 50 Millionen Rinder, Schafe und Ziegen auf ähnlichen Frachtern über Ozeane gekarrt – weil irgendwo auf der Welt gerade der Preis 300 Dollar höher ist als am Ursprungsort. Die Rechnung zahlen einzig die Tiere.
Während die Spiridon II nun wieder Kurs auf Uruguay nimmt – leer oder halb leer, je nachdem wie viele Tiere die Rückreise überleben, bleibt die bittere Erkenntnis: Solange globale Handelsregeln Tierleid als „externe Kosten“ behandeln und alte Schiffe unter Billigflaggen praktisch keiner Kontrolle unterliegen, wird es weitere Höllenschiffe wie die Spiridon II geben… .
Hundesteuer in NRW: BdSt vergleicht 396 Kommunen!
Immer mehr Städte und Gemeinden in NRW drehen an der Hundesteuer-Schraube – oft zulasten der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat der Bund der Steuerzahler NRW die Hundesteuer auch wieder in 2025 unter die Lupe genommen und verglichen.
Fazit: In vielen Orten wurde dieses Jahr die Hundesteuer erhöht. Dabei deckt sie trotz des Anstiegs in der Regel nicht einmal ihre eigenen Verwaltungskosten! Und mit der Hundesteuer, können die Kassen der Gemeinden nun wirklich nicht gefüllt werden.
Der Bund der Steuerzahler schaut sich Steuern und auch die Hundesteuer bundesweit an und untersucht, wie sich Kosten und Einnahmen entwickeln. Der bundesweite Hundesteuervergleich zeigt: Diese Steuer bringt wenig ein, verursacht aber hohe Kosten - also eine "Bagatellsteuer".
Die Hundesteuer ist ein Ärgernis: Denn die Hundesteuer trifft viele Bürgerinnen und Bürger hart. Rechtlich soll die Hundesteuer die tatsächlichen Hundehaltungskosten nicht überschreiten – aber wie hoch diese genau sind, ist gesetzlich nicht definiert. Eine Höchstgrenze gibt es nicht!
Ärgerlich und unwirtschaftlich: Daher fragt der Bund der Steuerzahler öffentlich und kritisch: "Warum hält Deutschland weiter fest – an der unwirtschaftlichen Hundesteuer?"
Fast alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen schreiben tiefrote Zahlen. Das ist unter anderem auf steigende Verpflichtungen zurückzuführen, die in den letzten Jahrzehnten von Bund und Land beschlossen wurden, ohne dafür ausreichend Gelder zur Verfügung zu stellen.
Die Folgen tragen die Bürgerinnen und Bürger - durch steigende Gebühren und kommunale Steuern. Lesen Sie hier
Neuer EU-Umweltreport zeigt alarmierende Belastungen – ZEOLITH WISSEN liefert Gesamtüberblick
Warum Gesundheits-Prävention und fundiertes Wissen heute wichtiger sind denn je
Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat einen neuen, mehrere hundert Seiten umfassenden Umweltreport veröffentlicht – und dessen Botschaft ist eindeutig: Europas Ökosysteme stehen unter enormem Druck. Luft, Wasser und Böden sind flächendeckend belastet, Mikroplastik, PFAS ("Ewigkeitschemikalien"), Pestizide und Schwermetalle wie Cadmium, Blei, Arsen, Chrom und Nickel gelangen täglich in unsere Körper. Der Report ist ein komplexer Bericht, der zeigt, wie ernst die Lage inzwischen ist.
ZEOLITH WISSEN, das Informationsportal rund um das Vulkanmineral Zeolith, Mikrobiom und Gesundheits-Prävention, hat den umfangreichen Bericht kompakt und leicht verständlich zusammengefasst – ergänzt durch weitere Studien aus Umweltmedizin, Human-Biomonitoring, Toxikologie und WHO-Berichten. Ziel ist es, Menschen in einer Zeit wachsender Belastungen ein klares Bild zu geben – und konkrete Wege aufzuzeigen, wie sie ihre Gesundheit durch Prävention stärken können.
Ein Kontinent unter Druck: Warum Europas Umweltbelastungen längst im Alltag angekommen sind
Der neue EU-Report verdeutlicht, dass Schadstoffe heute nicht mehr nur punktuell auftreten, sondern als "stille Hintergrundbelastung" in der Bevölkerung messbar sind. Human-Biomonitoring-Daten zeigen: Viele Menschen tragen bereits niedrige, aber chronisch wirkende Mengen von Schwermetallen oder Mikroverunreinigungen im Körper. Diese unterschwellige Last kann langfristig Darm, Stoffwechsel, Immunsystem und Entgiftungsleistungen beeinträchtigen – ohne, dass dies unmittelbar bemerkt wird.
Die unterschätzte Schaltstelle der Gesundheit: Warum der Darm im Zentrum moderner Prävention steht
ZEOLITH WISSEN legt in seiner Analyse besonderen Fokus auf den Darm als zentrale Schnittstelle zwischen Umwelt und Gesundheit. Der Zustand der Darmbarriere nämlich entscheidet täglich, welche Stoffe den Körper erreichen – und welche ausgeschieden werden. Wird die Darmschleimhaut, die einen Teil der Darmbarriere darstellt, jedoch geschwächt, gelangen Schadstoffe leichter in den Blutkreislauf, fördern stille Entzündungen ("silent inflammation") und diese können auf Dauer zahlreiche Beschwerden und Erkrankungen begünstigen.
Die Präventionsmedizin sieht daher im Schutz des Darms einen der wichtigsten Hebel unserer Zeit: Wer Darmbarriere, Mikrobiom und Entgiftung unterstützt, stärkt seinen gesamten Organismus und unterstützt die körpereigenen Regenerationsmechanismen.
PMA-Zeolith gewinnt an Bedeutung: Der speziell aktivierte Wirkstoff als Baustein moderner Entgiftungsstrategien
Ein Baustein moderner Prävention ist unter anderem der Wirkstoff PMA-Zeolith – eine speziell behandelte Variante des Vulkangesteins Klinoptilolith-Zeolith - mit patentierter Mikro-Aktivierung, der in zahlreichen klinischen Studien untersucht wurde. Diesen hochwertigen Zeolith kann man einfach in Form von Pulver oder Kapseln einnehmen und in den Alltag integrieren.
Diese Studien zeigen unter anderem, dass der PMA-Zeolith
• Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Arsen, Nickel oder Aluminium im Darm bindet,
• die Ausscheidung dieser Metalle unterstützt,
• die Darmbarriere stabilisieren kann,
• so das Immunsystem stärken kann,
• die Leber bei ihrer Entgiftung unterstützen kann,
• und Entzündungsprozesse reduziert.
Der Wirkstoff PMA-Zeolith ersetzt im Krankheitsfall zwar keine medizinische Therapie, gewinnt jedoch in Mitteleuropa zunehmend an Bedeutung – auch in der Schulmedizin, die mittlerweile auch auf natürliche Wege zur Entlastung des Körpers und der Vorbeugung von Krankheiten setzt.
Prävention als Schlüssel: Warum Wissen heute der stärkste Gesundheitsfaktor ist
ZEOLITH WISSEN betont, dass kein einzelner Ansatz genügt. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Darmgesundheit, Ernährung, Stressreduktion, Schlafqualität, Immunsystemstärkung und bewusstem Umgang mit Umweltfaktoren. Prävention ist heute keine Option mehr – sie ist eine Notwendigkeit in einer Welt, die sich rasant verändert.
Der vollständige Artikel auf dem Informations-Portal ZEOLITH WISSEN bietet eine klare, gut verständliche Übersicht des EU-Reports, zeigt aktuelle wissenschaftliche Befunde auf und erklärt, welche praktischen Schritte Menschen jetzt setzen können, um ihren Körper aktiv zu schützen und zu stärken.
Umsetzung der TA Luft: Neues Positionspapier der Landwirtschaftskammer NRW
Mit der Novelle der TA Luft stehen viele Schweinehalter vor komplexen Sanierungspflichten. Die Landwirtschaftskammer NRW hat ein neues Positionspapier veröffentlicht, das eine fundierte Einordnung der rechtlichen Vorgaben bietet. Es zeigt, warum viele ältere Ställe kaum nachrüstbar sind, welche Alternativen möglich sind und wann eine Abluftreinigung als unverhältnismäßig gilt.
Mit den Änderungen zur TA Luft im Jahr 2021 wurden die Anforderungen zur Luftreinhaltung in der Tierhaltung deutlich erweitert. Viele Schweinebetriebe müssen innerhalb der kommenden Jahre Maßnahmen umsetzen, um Ammoniak-, Geruchs- und Staubemissionen zu reduzieren. Je nach Anlagentyp können dabei unterschiedliche Pflichten entstehen – von der verpflichtenden Abluftreinigung bei sogenannten G-Anlagen bis hin zu Minderungsmaßnahmen von 40 % Wirkung bei V-Anlagen.
Technische und wirtschaftliche Grenzen der Abluftreinigung
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat ein Positionspapier zu den Sanierungspflichten nach TA Luft für Schweinehaltungen veröffentlicht. Darin werden die aktuellen rechtlichen Anforderungen – insbesondere für die Nachrüstungspflicht von Abluftreinigungsanlagen für G-Anlagen – fachlich eingeordnet und hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit bewertet. Deutlich wird: In vielen älteren Ställen ist eine Abluftreinigung technisch, baulich oder wirtschaftlich kaum machbar. Das Papier zeigt auf, wann eine Nachrüstung unverhältnismäßig sein kann und welche alternativen Minderungsmaßnahmen dann in Betracht kommen.
Möglichkeiten für alternative Emissionsminderung
Wird die Nachrüstung einer Abluftreinigungsanalage als unverhältnismäßig eingestuft, so sind Techniken zur Emissionsminderung nach Anhang 11 TA Luft erforderlich. Die geforderte Ammoniakminderung von 40 % unterliegt ebenfalls dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da es sich um einen Zielwert und nicht um eine konkrete Technik handelt. Deshalb lässt sich die wirtschaftliche Zumutbarkeit von Nach- oder Umrüstungen nicht pauschal bewerten. Bei unverhältnismäßigen Techniken müssen jeweils Alternativen betrachtet werden. Der EU-Beschluss 2017/302 weist bereits darauf hin, dass viele der genannten Techniken technisch oder wirtschaftlich nicht für bestehende Anlagen geeignet sind. Laut Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI, 10.04.2025) sind auch geringere Minderungsgrade umzusetzen, sofern nur diese verhältnismäßig erreichbar sind. Damit kann die Behörde im Einzelfall auch Minderungen unter 40 % festlegen, etwa durch praxisnahe Maßnahmen wie eine stärker N-reduzierte Fütterung.
Besonderheiten bei Außenklimaställen
Das Positionspapier behandelt außerdem die Emissionsminderung in Außenklimaställen. Die TA Luft richtet ihre Anforderungen zur Ammoniakminderung grundsätzlich auf zwangsgelüftete Ställe aus. Freigelüftete Außenklimaställe gelten nur dann als zulässig, wenn sie nachweislich und qualitätsgesichert dem Tierwohl dienen. Obwohl die Minderungstechniken des Anhangs 11 primär für Zwangslüftung vorgesehen sind, müssen sie auch bei Außenklimaverfahren soweit wie möglich angewendet werden. Die in Anhang 11 genannten Außenklimaställe erreichen zwar nur 33 % Ammoniakminderung, diese gilt jedoch als ausreichender Ausgleich zugunsten des Tierwohls. Zusätzliche Minderungsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.
Darüber hinaus werden in dem Positionspapier Fragen zur Wirtschaftlichkeit, zu möglichen Ausnahmen sowie zu künftigen Entwicklungen im europäischen Emissionsrecht beleuchtet.
Für eine vertiefende Darstellung der einzelnen Sachverhalte sowie der Position der Landwirtschaftskammer steht das vollständige Positionspapier hier als PDF zum Download bereit.
Für eine vertiefende Darstellung der einzelnen Sachverhalte sowie der Position der Landwirtschaftskammer steht das vollständige Positionspapier hier als PDF zum Download bereit.
Ab 2027: TAM-Meldung nur noch einmal jährlich
Weniger Bürokratie: Die TAM-Meldung für Tierhalter muss ab 2027 nur noch einmal jährlich gemacht werden
Der Bundestag hat eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes verabschiedet. Die bislang halbjährliche TAM-Meldung ist ab 2027 nur noch einmal pro Jahr vorgeschrieben, berichtet AgE.
Tierhalter müssen die Anwendung von Arzneimitteln künftig nur noch einmal jährlich melden. Bislang war die sogenannte TAM-Meldung im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept in einem halbjährlichen Turnus vorgeschrieben. Die Änderung soll ab 2027 gelten. Zudem soll künftig der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ermöglicht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zustimmung im Bundestag
Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes wurde am vergangenen Freitag (14.11.) vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedet. Der Bundestag hat das Tierarzneimittelgesetz damit an EU-Recht angepasst. Im Gesetz ist ferner festgeschrieben, dass ab 2026 die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben auf weitere Tierarten ausgeweitet wird, nämlich auf Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten sowie Pferde und zur Lebensmittelgewinnung gehaltene Kaninchen.
