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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Handel zwischen EU und Mercosur: Gut 110 Milliarden Euro Umsatz
Der Außenhandel zwischen der Europäischen Union und den vier im Handelsblock Mercosur vereinten Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay hat in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen, mit klaren Vorteilen für die Südamerikaner. Wie das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) am Freitag (20.6.) berichtete, belief sich das gesamte Handelsvolumen der beiden Blöcke im Jahr 2024 auf 111,2 Mrd. Euro. Während die EU dabei Waren für 55,2 Mrd. Euro in die vier südamerikanischen Staaten exportierte, bezog die Gemeinschaft von dort Güter für 56,0 Mrd. Euro.
Die Südamerikaner konnten in den vergangenen zehn Jahren ihre Lieferungen in die EU deutlich stärker ausweiten als diese ihren Export in die vier betreffenden Länder. Während die EU-Importe aus den Mercosur-Staaten 2024 wertmäßig um 50,3% über dem Niveau von 2014 lagen, wiesen die Ausfuhren in derselben Zeit „nur“ einen Zuwachs von 25,1% auf.
Mit Abstand die wichtigsten Exportgüter der Südamerikaner waren im vorigen Jahr Erdöl und Erdölerzeugnisse mit Erlösen von 12,1 Mrd. Euro, gefolgt von Futtermitteln mit 7,1 Mrd. Euro, Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze mit 5,2 Mrd. Euro, metallhaltige Erze und Metallschrott mit 4,9 Mrd. Euro sowie Ölsaaten und ölhaltige Früchte mit 3,7 Mrd. Euro. Seit 2014 legten die Lieferungen der vier Länder an Erdöl und Erdölerzeugnissen in die EU laut Eurostat wertmäßig am stärksten zu, nämlich um 10,6 Mrd. Euro.
Die am häufigsten aus der EU in den Mercosur ausgeführten Produkte waren Arzneimittel und pharmazeutische Erzeugnisse, die es auf einen Umsatz von 6,8 Mrd. Euro brachten. Industriemaschinen und -ausrüstungen wurden für insgesamt 5,4 Mrd. Euro geliefert, Straßenfahrzeuge für 4,8 Mrd. Euro, Spezialmaschinen für 3,4 Mrd. Euro sowie elektrische Maschinen, Apparate und Geräte für 3,0 Mrd. Euro. Die Ausfuhren von Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten stiegen dabei seit 2014 am stärksten, und zwar um 3,1 Mrd. Euro oder 86%.
Geringerer Mindestlohn für Saisonkräfte erntet Ablehnung
Das Bundesarbeitsministerium lehnt einen geringeren Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft ab.
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Die große Multivitamin-Lüge
Der Glaube an Multivitamin-Pillen oder zumindest die „Kann-ja-nicht-schaden-Überzeugung“ sind ungebrochen. Der wissenschaftliche Tenor ist aber ein anderer – sterben NEM-Fans vielleicht sogar früher?
Gezielt ausgewählt und individuell dosiert anstatt nach dem Gießkannenprinzip! In medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Fachkreisen dominiert die Auffassung, dass Nahrungsergänzungsmittel (NEM) der Prävention und/oder dem Ausgleich von Mikronährstoffmängeln für entsprechende sensible Personenkreise dienen. Ursache solcher Sensibilität können besondere Lebenssituationen (z. B. Schwangerschaft), Verhaltensweisen (Hochleistungssport, Mangel an natürlicher Sonnenlichtexposition), aber auch Malabsorptionssyndrome, Nahrungsunverträglichkeiten oder andere mit erhöhten Nährstoffmangelrisiken verbundene Vorerkrankungen sein.
Summary:
- Hype vs. Wissenschaft: Multivitamin-Präparate sind der Renner, doch Studien zeigen, dass sie weder das Leben verlängern noch vor Krankheiten schützen – im Gegenteil, sie könnten sogar schaden.
- Studienergebnis: Die Einnahme von Multivitamin-Präparaten zeigte keinen positiven Einfluss auf die Gesamtsterblichkeit, sondern war sogar mit einem leicht erhöhten Sterberisiko von 4 % bei regelmäßigen Konsumenten verbunden.
- Regeln? Fehlanzeige: Anders als Medikamente kommen Nahrungsergänzungsmittel ohne strenge Kontrollen auf den Markt, was dazu führt, dass fragwürdige Zutaten und Überdosierungen oft unerkannt bleiben.
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Weiterer Anlauf für Ausdehnung des Tierhaltungslogos
Beim künftigen staatlichen Tierhaltungslogo für Fleisch soll ein neuer Anlauf für eine Ausdehnung auf weitere Produkte und die Gastronomie gemacht werden
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Botswanas Präsident erneuert Angebot: 20.000 Elefanten für Deutschland
Das Staatsoberhaupt des südafrikanischen Landes hat sein Angebot aus dem Jahr 2024 erneut bekräftigt
Mokgweetsi Masisi, das Staatsoberhaupt des südafrikanischen Landes, hat sein Angebot aus dem Jahr 2024 erneut bekräftigt: Deutschland soll 20.000 Elefanten erhalten – als Geschenk. Bereits damals hatte die Diskussion um ein mögliches Importverbot von Jagdtrophäen aus Afrika, das von der damaligen Bundesumweltministerin ins Spiel gebracht wurde, in Botswana für erheblichen Unmut gesorgt. Die Regierung dort betrachtete den Jagdtourismus stets als wesentlichen Bestandteil der Wildtierregulierung.
Der Hintergrund liegt im rasch wachsenden Elefantenbestand Botswanas. Schätzungen zufolge leben rund 120.000 Tiere im Land – deutlich mehr, als dauerhaft verträglich scheint. Die Tiere richten zunehmend Schäden an Feldern an und beeinträchtigen lokal die Versorgung mit Lebensmitteln. Um darauf aufmerksam zu machen, bot Masisi der deutschen Regierung an, einen Teil der Tiere aufzunehmen.
Damals blieb das Angebot unbeantwortet. Die deutsche Bundesregierung reagierte nicht direkt auf die provokante Geste. Zwischenzeitlich sprach man in Botswana sogar davon, die Tiere im eigenen Land zu Lebensmitteln zu verarbeiten – als Beitrag zur Ernährungssicherheit in Dürrezeiten.
In der aktuellen Situation wiederholt Masisi nun sein Angebot öffentlich. Dieses Mal richtet er es direkt an den neuen Bundeskanzler. Der Vorschlag lautet erneut, 20.000 Elefanten nach Deutschland zu senden – mit dem Hinweis, dass ein Anfang schon mit fünf Tieren gemacht sei. Eine zentrale Bedingung bleibt bestehen: Die Tiere müssten sich in Deutschland frei bewegen dürfen.
Ob es zu einer offiziellen Antwort aus Berlin kommt, bleibt abzuwarten. Während die politischen Rahmenbedingungen sich seit 2024 verändert haben, ist Botswanas Position zur Rolle der Elefanten im ländlichen Raum konstant geblieben. Die Debatte über Jagd, Artenschutz und internationale Verantwortung setzt sich damit auf symbolträchtige Weise fort.
Deutsches Milchkontor (DMK) bestätigt solides Jahresergebnis für 2024
Die Molkereigenossenschaft Deutsches Milchkontor (DMK) hat ihren Jahresabschluss für 2024 vorgelegt und bestätigt damit die im März bekannt gegebenen Zahlen. Das Nettoergebnis belief sich auf 24,6 Millionen Euro, was eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von 13,2 Millionen Euro darstellt.
Im Hinblick auf die Kapitalausstattung konnte das Unternehmen seine Eigenkapitalquote leicht verbessern. Sie lag bei 35,4 Prozent und übertraf damit den Vorjahreswert von 34,7 Prozent. Diese Entwicklung wird als stabilisierendes Element in einem volatilen Marktumfeld gewertet.
Beim Milch-Auszahlungspreis verzeichnete die Genossenschaft einen spürbaren Anstieg. Im Jahresdurchschnitt erhielten die Milchlieferanten etwa 47 Cent je Kilogramm, während der Wert im Jahr zuvor bei 41 Cent lag. Für den Monat Juni 2025 meldete DMK einen Preis von 56,32 Cent pro Kilogramm Rohmilch, wobei der HF3-Zuschlag bereits enthalten ist.
Mit dem positiven Ergebnis sieht sich das Unternehmen gut aufgestellt. Die Geschäftsleitung hebt hervor, dass die erzielten Zahlen den eingeschlagenen Weg stärken und das Vertrauen in den Transformationsprozess des Unternehmens unterstreichen.
Zur Unterstützung der Transparenz bietet DMK nun eine digitale Neuerung an. Ein KI-gestützter Informationsbereich auf der Unternehmenswebsite soll interessierten Milcherzeugern und Geschäftspartnern helfen, den Jahresbericht gezielt zu erschließen und relevante Inhalte schnell zu finden.
QS-System: Ausschluss der RVZ bleibt bestehen
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH hat ihre Entscheidung zur Beendigung der Systemteilnahme der Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ) bestätigt. Nach einer erneuten Bewertung des Falls bleibt der Ausschluss bestehen. Hintergrund sind festgestellte Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung von Schlachtrindern an Betriebe der Fleischwirtschaft.
Im Februar 2025 hatte QS die Zusammenarbeit mit der RVZ ausgesetzt. Auslöser waren auffällige Abweichungen im Rahmen der Systemvorgaben. Infolge dieser Maßnahme beauftragte die RVZ die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer unabhängigen Sonderprüfung. Der Prüfbericht bestätigte 43 konkrete Fälle, in denen Schlachtrinder nicht regelkonform an Partnerunternehmen geliefert worden waren.
Auf Basis der vorliegenden Informationen nahm QS nun eine erneute Beurteilung vor. Dabei kam das Unternehmen zu dem Ergebnis, dass die Ursachen sowie die Beweggründe hinter den Vorfällen weiterhin nicht ausreichend aufgeklärt sind. Diese Einschätzung führte zur Bestätigung des Ausschlusses.
Zusätzlich informierte die RVZ QS darüber, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld mit einer Prüfung des Falls befasst ist. QS kündigte an, die laufenden Ermittlungen abzuwarten, bevor über eine mögliche Rückkehr der RVZ in das Qualitätssicherungssystem entschieden wird.
Nicht betroffen von der Entscheidung sind drei Tochtergesellschaften der RVZ, die zunächst ebenfalls vom System ausgeschlossen worden waren. Nach aktuellen Erkenntnissen konnten diesen Unternehmen keine Verstöße im Zusammenhang mit den festgestellten Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden.
Ab dem 1. Juli 2025 dürfen sich diese drei Gesellschaften erneut für die Teilnahme am QS-System registrieren. QS betont, dass ihre Wiedereinbindung in die Lieferkette möglich ist, sofern sie die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Systemteilnahme erfüllen. Dies soll auch der Vermarktung innerhalb der Wertschöpfungskette wieder eine verlässliche Grundlage bieten.
EU-Kommission startet Konsultation zu neuen Tierschutzregeln
Die Europäische Kommission bereitet offenbar neue rechtliche Vorgaben im Bereich Tierschutz vor. Darauf deutet eine am 18. Juni eröffnete öffentliche Konsultation hin, bei der Tierhalter und weitere Akteure ihre Stellungnahmen abgeben können. Die Kommission plant, bis Ende 2026 konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen.
Ein zentrales Thema der Befragung betrifft ein mögliches schrittweises Auslaufen der Käfighaltung. Betroffen wären unter anderem Halter von Legehennen, Junghennen, Kälbern, Kaninchen sowie Geflügelarten wie Enten, Gänse und Wachteln. Auch für Sauenhalter könnten sich grundlegende Änderungen ergeben, insbesondere in Bezug auf die bisher praktizierte Kastenstandhaltung.
Bis zum 16. Juli haben Tierhalter die Möglichkeit, an der Konsultation teilzunehmen und ihre Einschätzungen einzubringen. Die Initiative zielt darauf ab, Rückmeldungen aus der landwirtschaftlichen Praxis zu sammeln, bevor konkrete Regelungen formuliert werden.
Ursprünglich hatte die Kommission angekündigt, bereits im Spätsommer 2023 ein umfassendes Gesetzespaket mit EU-weit geltenden Tierschutzvorgaben zu veröffentlichen. Die damalige Gesundheitskommissarin hatte dabei unter anderem ein vollständiges Verbot der Käfighaltung in Aussicht gestellt. Dieses Vorhaben wurde bislang jedoch nicht umgesetzt.
Stattdessen wurde einige Monate später lediglich ein Vorschlag zur Anpassung der bestehenden Verordnung über Tiertransporte vorgelegt. Der Fortschritt in anderen Bereichen der Tierschutzgesetzgebung blieb bisher begrenzt. Sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat der EU gibt es weiterhin Schwierigkeiten, gemeinsame Positionen zu finden.
Ein weiterer Bestandteil der laufenden Konsultation ist das angestrebte Verbot des Tötens männlicher Küken aus Legehennenlinien. Darüber hinaus prüft die Kommission, ob sogenannte Spiegelklauseln eingeführt werden können. Diese würden sicherstellen, dass auch Tiere und tierische Produkte aus Drittstaaten vergleichbaren Tierschutzstandards unterliegen wie innerhalb der EU.
Tierhaltung braucht ein Gesamtkonzept
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz steht in der Kritik
Das Aufatmen in der Agrarwirtschaft ist groß. Die staatlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Tierhaltung tritt nicht wie geplant im August 2025 in Kraft, sondern wird um sieben Monate auf März 2026 verschoben. Damit erhalten alle Marktbeteiligten sowie die Behörden mehr Zeit, die fünf verschiedenen Haltungsformen – von „Stall“ bis „Bio“ – als Siegel auf den Verpackungen von Schweinefrischfleisch umzusetzen. Notwendig ist auch eine Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung und auf weiterverarbeitetes Fleisch. Auch sollte das Gesetz auf andere Tierarten ausgeweitet werden und mit praxistauglichen Vorgaben Downgrading ermöglicht werden.
Das Bekenntnis der neuen Bundesregierung zur Nutztierhaltung kommt in der Landwirtschaft gut an. Für den Umbau der Schweinehaltung steht 1 Mrd. € über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Um herauszufinden, wie sich die Förderung auf schweinehaltende Betriebe, die Agrarwirtschaft, das Tierwohl und die gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung auswirkt, hat vor Kurzem ein Evaluierungsteam unter Mitwirkung der DLG seine Arbeit aufgenommen. Betriebsbefragungen und repräsentative Umfragen sollen wichtige Erkenntnisse über die Wirkungsweise der Förderung liefern.
Damit lassen sich noch während der Laufzeit bis 2030 bürokratische Hindernisse ausräumen und Hinweise aus der Praxis in das Bundesprogramm aufnehmen. Nur mit solchen Signalen lassen sich junge Betriebsleiter für einen Neu- und Umbau von Ställen in höhere Haltungsstufen gewinnen…. .
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Anschlussfinanzierung ungewiss
Wie weit soll Tiermedizin gehen? Das Pferd und Co. im MRI (Podcast)
Computertomographie und Magnetresonanztomographie sind in der Humanmedizin häufig eingesetzte Verfahren. Auch in der Tiermedizin werden diese beiden Verfahren häufig eingesetzt.
Auch in der Tiermedizin gewinnen diese Verfahren zunehmend an Bedeutung. Die Computertomographie ist besonders gut für die feinauflösende Darstellung von Hochkontraststrukturen wie Knochen.
Bei der Magnetresonanztomographie wird nicht mit Röntgenstrahlen gearbeitet, sondern mit einem starken Magnetfeld. Dadurch können Bereiche im Körper dargestellt werden, die sonst durch einen Knochen abgeschirmt sind. Abgeklärt werden vor allem zentrale Störungen, Prozesse im Gehirn, Entzündungen, Blutungen oder Verletzungen im Rückenmark, wie Bandscheibenvorfälle, Embolien und Infarkte. In der Human und Tiermedizin. Für Untersuchungen im CT und dem MRI werden die Tiere sediert.
