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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Impfung gegen BTV-3
Noch bevor die Gnitzen-Saison 2025 startet, sollen empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 geimpft werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Im Sommer 2024 breitete sich die Blauzungenkrankheit (BTV-3) in einer gewaltigen Infektionswelle in Deutschland aus. Diese neue Variante des Blauzungenvirus trat erstmals im September 2023 in den Niederlanden und kurz darauf auch in Nordrhein-Westfalen auf. Bis Ende 2024 gab es kein Bundesland mehr ohne BTV-3-Ausbruch, am frühesten und stärksten betroffen war der Nordwesten. Die Erfahrungen mit BTV-8 in den Jahren 2007/2008 lassen erwarten, dass sich BTV-3 auch 2025 weiter ausbreiten wird.
Lesen Sie in weiteren Artikeln, wie Sie die Blauzungenkrankheit erkennen und richtig behandeln
sowie ein Update zur Blauzungenkrankheit aus dem Spätsommer 2024.
Etwas weniger Schweine in der EU
In der Europäischen Union ist die Schweinehaltung im Jahr 2024 weiter zurückgefahren worden. Die Rückgangsrate hat sich allerdings mit 0,7% auf knapp 132 Mio. Schweine abgeschwächt. In Spanien, dem grössten Schweineproduzenten, wurde der Bestand aufgestockt, und zwar um 2,1%. In Deutschland nahm er um 0,2% ab. Bei den gedeckten Sauen ging es in beiden Ländern abwärts.
In der Europäischen Union hat sich der Abbau des Schweinebestandes im vergangenen Jahr abgeschwächt. Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) wurden bei der Erhebung im Dezember 2024 insgesamt 131,985 Mio. Schweine gezählt; das waren 877’000 oder 0,7% weniger als ein Jahr zuvor.
Gegenüber Dezember 2022 errechnet sich ein Rückgang um 2,43 Mio. Tiere beziehungsweise 1,8%. Der Bestand an Zuchtsauen, der in den zwölf Monaten bis Dezember 2023 um 1,1% aufgestockt worden war, wurde nun wieder reduziert, und zwar um 3,5% auf 10,15 Mio. Tiere im Dezember 2024.
Weniger Ferkel
Gedeckt waren zum Zeitpunkt der jüngsten Viehzählung knapp 6,92 Mio. Sauen, womit die Vergleichszahlen aus den beiden Vorjahren um 2,4% beziehungsweise 2,1% verfehlt wurden. Den EU-weiten Ferkelbestand beziffert Eurostat auf etwa 39,96 Mio. Tiere. Das waren 1,6% weniger als im Dezember 2023, aber 1,1% mehr als ein weiteres Jahr zuvor.
Bei den Jungschweinen mit einem Gewicht von weniger als 50 Kilogramm wurde ein Zuwachs um 3,0% auf 28,41 Mio. Tiere verzeichnet. Das waren allerdings 0,8% weniger als ein weiteres Jahr zuvor. Die Zahl der Mastschweine mit einem Gewicht von 50 Kilogramm und mehr verringerte sich im Jahresvergleich hingegen um 1,3% und zu Dezember 2022 um deutliche 4,3% auf nur mehr 53,33 Mio. Stück.
Zunahme in Spanien
In den einzelnen Mitgliedstaaten verlief die Entwicklung sehr uneinheitlich. Spanien als grösster Produzent meldete im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme des Schweinebestandes um 2,1% auf 34,52 Mio. Stück. Damit wurde auch das bisherige Rekordniveau von Dezember 2022 übertroffen, und zwar um 1,3%.
Unter den grösseren Produzentenländern verzeichnete nur noch Dänemark ebenfalls eine Bestandsaufstockung, und zwar um 1,9% auf 11,58 Mio. Schweine. Im Gegensatz dazu nahm deren Zahl in Deutschland weiter ab, wenn auch nur noch um 0,2% auf 21,18 Mio. Tiere, womit das Niveau von 2022 um 0,9% unterschritten wurde.
Starker Rückgang in Polen und Italien
Weiter abwärts ging es auch in Frankreich und den Niederlanden, wo mit zuletzt knapp 11,72 Mio. und 10,18 Mio. Schweinen 0,7% beziehungsweise 1,9% weniger gezählt wurden als im Dezember 2023. Einen deutlich kräftigeren Abbau des Schweinebestandes meldete Polen mit 7,1% auf 9,08 Mio. Tiere.
Bundesländer wünschen Aufschub bei staatlichem Tierhaltungslogo
Die Länder wollen die Einführung des neuen staatlichen Tierhaltungslogos für Fleisch verschieben. Die künftige Bundesregierung wird gebeten, die Fristen für die Umsetzung bis zum 1. Januar 2026 zu verschieben. Das geht aus einem Beschluss der Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder hervor, die am Donnerstag und Freitag in Baden-Baden getagt haben.
Das Tierhaltungslogo ist auch ein Thema bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD in Berlin. Nach geltender Gesetzeslage wird es ab August 2025 für inländische Erzeugnisse Pflicht - zuerst für frisches Schweinefleisch im Handel.
Es soll ein System geben mit fünf Kategorien von der Stufe «Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis «Bio». Pläne, das Logo auf andere Tierarten und die Gastronomie auszuweiten, wurden nach dem Bruch der Ampel-Koalition nicht mehr umgesetzt.
Der Landwirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns, Till Backhaus (SPD), sagte: «Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist ein Ansatz, aber es gibt doch erhebliche Probleme in der Umsetzung.» Das müsse man überprüfen. Den Weg in Richtung der Tierwohlausgestaltung wolle man aber fortsetzen. «Das ist ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft. Wir brauchen Rechtssicherheit, wir brauchen Planungssicherheit und wir brauchen die Durchfinanzierung.»
In Supermärkten gibt es bereits seit dem Jahr 2019 eine weit verbreitete freiwillige Kennzeichnung der Handelsketten. Das Siegel mit dem Aufdruck «Haltungsform» umfasst Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel.
So reagiert Regierung auf hochansteckende Seuche
27.03.2025 - Mit Ungarn und der Slowakei kämpfen derzeit gleich zwei unserer Nachbarländer gegen Ausbrüche der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche. Das österreichische Heer ist seit Dienstag alarmiert und bereits im Assistenzeinsatz. Jetzt reagiert auch die Regierung mit einem Bündel an schnellen Verordnungen, die eine Einschleppung noch verhindern sollen.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Tierseuche, die bei Nutztieren wie Rindern, Schafen, Schweinen und Ziegen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. In Ungarn und der Slowakei plagen sich Landwirte, Politik und auch das rot-weiß-rote Heer per Assistenzeinsatz damit herum. Auch bei Landwirten in ganz Österreich und in Wiener Regierungskreisen läuteten daher bereits die Alarmglocken.
Auf Forderung folgt Maßnahmenbündel
Gegenüber der „Krone“ forderte Niederösterreichs ÖVP-Landesvize Stephan Pernkopf daher „harte Maßnahmen an der Grenze, wie einen Importstopp von Lebendtieren und Frischfleisch von den betroffenen Nachbarstaaten nach Österreich“ sowie ausgeweitete Schutz- und Sperrzonen und verschärfte Grenzkontrollen, damit die Tierseuche nicht auf Österreich übergreift. Und siehe da: Die Bundesregierung zündete den Turbo mit dem Ziel, eine Einschleppung noch verhindern zu können.
Unter Federführung der SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket, das aus drei dringenden Verordnungen sowie einer ergänzenden Kundmachung besteht.
1. Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung und zugehörige Kundmachung
Zur Umsetzung der unionsrechtlich vorgesehenen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen wird eine eigene Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung erlassen. Sie legt die Rahmenbedingungen für sogenannte Sperrzonen in Österreich fest. Diese Sperrzonen betreffen insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit bestimmten Tierarten und beinhalten veterinärrechtliche Maßnahmen wie etwa verstärkte Hygieneregeln, betriebliche Kontrollen und Einschränkungen bei Tiertransporten…. .
Was bedeutet Fahrerfluchtrechtlich?
28.03.2025 - Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – umgangssprachlich als „Fahrerflucht“ bekannt – ist im § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer sich nach einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich strafbar.
Pflichten nach einem Unfall
Damit keine Fahrerflucht vorliegt, müssen Betroffene bestimmte Pflichten erfüllen:
- Sofort anhalten und sich am Unfallort aufhalten
- Unfallgegner oder Polizei informieren
- Angemessene Wartezeit einhalten
Bei Bagatellschäden in der Regel 30 bis 60 Minuten
Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann erhebliche straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen… .
Bundesagrarminister Alois Rainer: Freiräume statt Formulare
Der neue Bundesagrarminister Alois Rainer will Erleichterungen für die Landwirte durchsetzen und den Umbau von Ställen für mehr Tierschutz verlässlich fördern.
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Zecken-Immunität nutzen: Erster Impfstoff gegen Zecken: So ist der Stand der Forschung
Natürliche Immunität: Die Zeckenresistenz bei manchen Menschen und Tieren könnte ein Schlüssel zur Entwicklung neuer Anti-Zecken-Impfstoffe sein. Diese könnten auch bald dringend notwendig sein - Forschende gehen davon aus, dass sich Zeckenpopulationen aufgrund des Klimawandels vergrößern und verändern werden.
Manche erwischt es nach jedem Waldspaziergang, andere können selbst in kurzen Hosen stundenlang durch kniehohes Gras laufen, ohne dass am Abend auch nur eine Zecke zugestochen hat. Einige Menschen sind sogar buchstäblich immun gegenüber Zecken - einer davon ist Richard S. Ostfeld.
Der Mann ist Wissenschaftler am Cary Institute of Ecosystem Studies in Millbrook, New York. Ostfeld erforscht, wie Artenschwund und Klimawandel die Übertragung von Infektionskrankheiten von Wildtieren auf den Menschen beeinflussen. Während seiner Forschungsaufenthalte im Freiland suchten ihn, wie er selbst beschreibt, unzählige Zecken heim. Von Borreliose oder anderen durch Zecken übertragenen Krankheiten blieb der Forscher glücklicherweise verschont.
In der wissenschaftlichen Literatur gibt es bisher nur vereinzelte Berichte, die auf eine Zeckenimmunität beim Menschen hinweisen: Bei einigen entwickeln sich an der Stichstelle, wie Ostfeld es von sich beschreibt, Überempfindlichkeitsreaktionen. Außerdem bilden Menschen, die häufig Zecken ausgesetzt sind, Antikörper gegen deren Proteine… .
Treibt ein Bär in Tirol sein Unwesen?
In einem Almgebiet bei der Gemeinde Umhausen in Tirol, rund 60 Kilometer von der bayerischen Grenze entfernt, sind Bärenspuren im Schnee entdeckt worden. Außerdem wurden zwei tote Schafe sowie zwei tote Lämmer gefunden, wie das Land Tirol mitteilte.
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Regierung erzielt Einigung: Neuregelung in der Schweinehaltung bringt mehr Tierwohl, Planungssicherheit und Versorgungssicherheit
Übergangsfrist um sechs Jahre auf 2034 verkürzt – sachlich begründete Ausnahmeregelung für Härtefälle – IBeST+ wird fortgesetzt
Nach mehrwöchigen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung und im engen Schulterschluss der Regierungsparteien konnte eine Einigung über die Neuregelung für die Haltung von Schweinen auf unstrukturierten Vollspaltenbuchten erzielt werden.
Mit der Einigung auf neue Übergangsfristen in der Schweinehaltung gelingt der Bundesregierung ein wichtiger Schritt: Österreich bleibt internationaler Vorreiter beim Tierwohl, bäuerliche Familienbetriebe erhalten Planungssicherheit und die Versorgung mit regionalem Schweinefleisch bleibt gesichert.
Der neue Kompromiss sieht vor, dass die Haltung auf Vollspaltenböden mit 1. Juni 2034 ausläuft – sechs Jahre früher als vorgesehen. Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt IBeST+ abgeschlossen, um Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis weiterzuentwickeln, Bäuerinnen und Bauern bei notwendigen Umbaumaßnahmen zu unterstützen und Fördermaßnahmen weiterzuentwickeln. Damit beginnen auch die Vorarbeiten für neue Mindeststandards. Bereits ab 1. Juni 2029 treten erste Verbesserungen in bestehenden Ställen in Kraft – darunter mehr Platz pro Tier und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial. Damit wird die Tierhaltung nachhaltig verbessert und zugleich Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft geschaffen. Das Ergebnis ist ein breit getragener Kompromiss, der nächste Woche im Parlament beschlossen wird und fristgerecht mit 1. Juni 2025 in Kraft treten soll.
Die Bundesregierung zeigt damit: Tierwohl und Landwirtschaft sind miteinander vereinbar – wenn gemeinsam, sachlich und mit Weitblick verhandelt wird.
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig „Tierschutz ist dieser Bundesregierung ein zentrales Anliegen – und das kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft nachhaltig gelingen. Wir haben eine Lösung erreicht, die das Wohl der Tiere spürbar verbessert und gleichzeitig praktikable Rahmenbedingungen sowie Rechtssicherheit für die Betriebe schafft. Ab 2027 wird auf wissenschaftlicher Grundlage an einem neuen Mindeststandard gearbeitet, ab 2029 gibt es erste Verbesserungen in bestehenden Ställen, und ab 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden – mit einer sachlich begründeten Ausnahme für rund 170 Härtefälle. Wir reparieren das Gesetz, sorgen für Verfassungsfestigkeit und schaffen damit eine tragfähige Grundlage für den Tierschutz in Österreich – wissenschaftlich fundiert, gesellschaftlich verantwortbar und politisch zukunftsweisend. Ich bin sehr froh, dass uns das ohne große Aufregung und im konstruktiven Miteinander gelungen ist. Mein Dank gilt allen, die an diesem Ergebnis mitgewirkt haben.“
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Die Neuregelung ist ein tragfähiger und verfassungskonformer Kompromiss. Damit ermöglichen wir eine praxistaugliche Weiterentwicklung in der Schweinehaltung, garantieren Versorgung mit regionalem Schweinefleisch und ermöglichen umsetzbare Investitionen. Diese Einigung sorgt dafür, dass es auch in Zukunft ausreichend Schnitzel gibt – und zwar nicht von irgendwo her, sondern aus Österreich.“
„Ein neuer Stall kostet oft mehr als eine Million Euro – deshalb braucht es klare Regeln und Verlässlichkeit. Wer Verantwortung für einen Hof und Tiere übernimmt, braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Mit dieser Lösung schaffen wir endlich verlässliche Rahmenbedingungen.“
„Die neuen Übergangsfristen sind ein realistischer Weg nach vorne – in Richtung mehr Tierwohl. Tierwohl braucht Investitionen – und Investitionen brauchen Rechtssicherheit. Mit dieser Lösung bringen wir beides zusammen. Österreich bleibt beim Tierwohl an der Spitze – jetzt mit einer praxistauglichen und verfassungskonformen Lösung.“
Landwirtschaftssprecher Abg. z. NR Georg Strasser: „Trotz großer wirtschaftlicher Herausforderungen sind die Bäuerinnen und Bauern bereit, Verantwortung zu übernehmen und ihre Betriebe weiterzuentwickeln. Unsere Bäuerinnen und Bauern stellen sich neuen Anforderungen – vorausgesetzt, es gibt verlässliche Rahmenbedingungen. Die nun vorliegende Novellierung des Tierschutzgesetzes war aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jänner 2024 notwendig. Die ausverhandelte Lösung schafft Planungssicherheit für die Betriebe und ermöglicht eine Weiterentwicklung der Branche.“
„Gleichzeitig braucht es eine gesamtgesellschaftliche Mitverantwortung: Wer mehr Tierwohl fordert, muss auch bereit sein, heimisches Fleisch bewusst zu kaufen. Tierwohl darf keine Einbahnstraße sein – es braucht Unterstützung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Handel bis zu den Konsumenten. Nur wenn Wertschätzung und Nachfrage zusammenkommen, kann echte Weiterentwicklung gelingen.“
Die Neuregelung im Detail:
- Beschluss im Parlament: Die Änderung des Tierschutzgesetzes wird kommende Woche beschlossen und tritt fristgerecht am 1. Juni 2025 in Kraft.
- Verbot für Neubauten: Seit 1. Jänner 2023 sind Neu- und Umbauten mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche verboten. Vorgeschrieben sind mehr Platz, strukturierte Buchten, eine Klimatisierung und mehr Beschäftigungsmaterial.
- Mit 1. Juni 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden. Die Betriebe haben damit 9 Jahre, um ihre Ställe umzustellen.
- Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, gilt eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren, je nach Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Für rund 170 Betriebe wurde somit eine sachlich begründete Härtefallregelung geschaffen. Um diese in Anspruch zu nehmen, ist eine Meldung bis zum Ende 2027 notwendig.
- Stallbau 2022 → Nutzung bis 2038
- Stallbau 2021 → Nutzung bis 2037
- Stallbau 2020 → Nutzung bis 2036
- Stallbau 2019 → Nutzung bis 2035
- Stallbau Juni 2018 → Nutzung bis Juni 2034
- z.B.: Bei Fertigstellung der baulichen Maßnahmen im Oktober 2019 gilt eine Übergangsfrist von 16 Jahren. Das bedeutet: Die Übergangsfrist endet für diesen Betrieb im Oktober 2035.
- Ab 1. Juni 2029 gelten bessere Standards und damit neue Anforderungen (Gruppenhaltung NEU) hinsichtlich der Besatzdichte und zusätzlichem organischen Beschäftigungsmaterial, wie Strohraufen oder Hanfseile.
- Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt IBeST+ abgeschlossen, um Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis langfristig weiterzuentwickeln, Bäuerinnen und Bauern bei notwendigen Umbaumaßnahmen zu unterstützen und Fördermaßnahmen weiterzuentwickeln. 2027 folgt dann eine fachliche Begutachtung, ehe die Vorarbeiten für neue Mindeststandards beginnen – samt differenzierter, ausreichend langer Übergangsregelungen.
- Förderung: Mit der Einigung schafft die Bundesregierung klare Perspektiven für die Landwirtschaft. Die Umstellung ist anspruchsvoll, aber die Bäuerinnen und Bauern werden mit gezielten Förderungen unterstützt, um den Wandel zu stemmen. Die Umstellung wird durch Investitionsförderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik unterstützt.
- Tierwohl: Österreich gehört mit dieser gesetzlichen Regelung beim Tierschutz zur internationalen Spitze. Die neue Einigung setzt genau dort an und ermöglicht eine realistische, schrittweise Weiterentwicklung der Branche.
Fazit: Verlässlicher Rahmen für Betriebe und klare Fortschritte beim Tierwohl
- Ende der unstrukturierten Vollspaltenbucht mit Juni 2034
- Erste Verbesserungen ab 2029 – mehr Platz und Beschäftigungsmaterial
- Härtefallregelung – individuelle Übergangsfrist für Ausnahmefälle
- Verfassungs- und europarechtskonforme Lösung
- Abschluss von IBeST+ bis Ende 2026, Weiterentwicklung von Tierwohlstandards, Fördermaßnahmen für Bäuerinnen und Bauern, sowie Vorarbeiten für neue Mindeststandards.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Lisa Neuhauser, BA
Telefon: +43 1 71100 DW 606747
E-Mail: presse@bmluk.gv.at
Website: https://www.bmluk.gv.at/